Mit dem Auto in den Urlaub
Viele Österreicherinnen und Österreicher zieht es gerade in den Sommermonaten wieder in den Süden. Und viele von ihnen entscheiden sich dazu, die Reise mit dem eigenen Auto anzutreten.
Noch schneller in den Urlaub
Autofahrer, die über die Pyhrnautobahn A 9 und Maribor in Richtung Zagreb fahren wollen, kommen ab sofort schneller an ihr Ziel. Denn in Slowenien wurde auf der Autobahn A 4 die letzte, sechs Kilometer lange, Lücke zwischen Podlehnik und dem Grenzübergang Macelj geschlossen. Damit besteht nun eine durchgängige Autobahnverbindung von Graz über Maribor bis Zagreb. Diese soll insbesondere den Reiseverkehr in Richtung Serbien und Dalmatien entlasten.
Damit es auf der Anreise zu keinen bösen Überraschungen kommt
Erfahrene Autourlauber wissen es natürlich, in folgenden Ländern muss die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Türkei, Ukraine, Weißrussland (Belarus). Die Karte dient als internationaler Nachweis Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung und leistet im Falle eines Unfalls nützliche Dienste.
Wir empfehlen Ihnen außerdem Ihre Grüne Karte mitzuführen, wenn Sie mit dem Auto nach Italien, Serbien oder in die Tschechische Republik unterwegs sind. In allen anderen EU-Ländern wie Slowenien oder Kroatien benötigen Sie keine Grüne Karte.
Bei Abschluss Ihrer KFZ-Versicherung schicken wir Ihnen die Grüne Karte mit Ihren Vertragsdokumenten zu, nach Ablauf können Sie die Grüne Karte ganz unkompliziert und kostenlos auf der VAV Website oder in unserem Kundenportal meinVAV.at bestellen und wir schicken sie Ihnen per Post zu.
Bestens versichert während Ihres Aufenthaltes
Damit es auch während des Aufenthaltes zu keinen bösen Überraschungen kommt, sind Sie mit einer Privathaftpflichtversicherung gut beraten. Denn wenn Sie als Gast in einer fremden Unterkunft einen Schaden anrichten, haften Sie prinzipiell selbst für diesen. Dies gilt in Hotels genauso wie in Apartments, Pensionen oder Airbnbs.
Aber keine Sorge: Mit der VAV Privathaftpflichtversicherung sind Sie gegen Mietsachschäden versichert, wenn das Mietverhältnis höchstens einen Monat besteht (in der Haushaltsversicherung Variante „Exklusiv“ ebenfalls inbegriffen).
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