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Online-Kundenservice
Schnelle Abwicklung garantiert.

Online-Kundenservice

Um Ihnen einen optimalen und schnellen Service zu bieten, haben wir viele Online-Angebote für Sie bereitgestellt. Sie brauchen weder das Telefon in die Hand nehmen, noch ein E-Mail texten: Nutzen Sie unsere unkomplizierten Online-Services!

Informationen

  • Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) finden Sie alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer.
     
    Sie erfüllen die Voraussetzungen und möchten um Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ansuchen?
    Dies können Sie ab sofort direkt in unseren VAV Zulassungsstellen. Ihr Ansuchen wir anschließend an das Sozialministerium zur Prüfung weitergeleitet. Erforderliche Dokumente für eine Befreiung müssen jedoch weiterhin direkt an die zuständige Behörde eingereicht werden. Bei der Zulassung erhalten Sie ein Merkblatt, auf dem sich alle wichtigen Informationen für Sie befinden.

    Hinweis: Bitte beachten Sie die behördlichen Fristen, siehe auch BMF/Rz 198.
    Dies gilt auch bei Versicherungswechsel.

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre KFZ-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr bei der Zulassungsstelle zu hinterlegen, wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht benötigen.
     
    Erforderliche Unterlagen:

    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Kennzeichen
    • Zulassungsbescheinigung
    • Bei Vertretung: Vollmacht
    Die Versicherungsbestätigung wird in der Zulassungsstelle zum Zeitpunkt der Hinterlegung deaktiviert und bei der Ausfolgung wieder aktiviert - Sie müssen bei der VAV weder eine Meldung bei der Hinterlegung noch bei der Ausfolgung der Kennzeichen machen.
     
    Eine neue Versicherungsbestätigung muss nur dann vorgelegt werden, wenn der Vertrag während der Dauer der Hinterlegung storniert wurde oder keine Deckung mehr besteht.
     
    Verringert sich die Versicherungsprämie bei Kennzeichenhinterlegung?
     
    Wenn Sie die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegen, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten (der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen). Die Haftpflichtprämie entfällt für Sie in diesem Zeitraum ebenfalls.
     
    Für die Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung (Auto & Motorrad) werden in diesem Zeitraum folgende Nachlässe gewährt:
    • Vollkasko-Versicherung: 66 % 
    • Teilkasko-Versicherung: 33 %
    Die Kasko-Versicherung ist im Zeitraum der Hinterlegung auf das Garagenrisiko beschränkt. Das heißt, sie gilt nur für Versicherungsfälle, die sich innerhalb der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen.

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