KFZ-Versicherungswechsel / Kündigung
Alle Informationen rund um den Versicherungswechsel.
VERSICHERUNGSWECHSEL
Wenn Sie Ihre bestehende KFZ-Versicherungs wechseln bzw. kündigen möchten, sollten Sie Folgendes beachten:
- Eine Kündigung sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen, ein Kündigungsformular finden Sie hier.
- Es gibt mehrere Anlässe, zu denen gekündigt werden kann. Beachten Sie hierbei unterschiedliche Kündigunstermine und -fristen.
Kündigungsmöglichkeiten
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Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Wird das Fahrzeug verkauft bzw. abgemeldet, wird die Versicherung nach der Abmeldung ohne Einhaltung einer Frist storniert.
Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht notwendig. Ihre Daten werden bei der Abmeldung des Fahrzeugs automatisch von der Zulassungsstelle an uns übermittelt. -
Ablaufkündigung (z.B. Kündigung, um die Versicherung zu wechseln)
Eine KFZ-Versicherung kann jährlich mit einem Monat Kündigungsfrist beendet werden. Stichtag ist hier der Zeitpunkt, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde und die neue Jahresprämie fällig wird, die sogenannte "Hauptfälligkeit".
Beispiel:
Versicherungsbeginn: 12. Juni.
Hauptfälligkeit: 01. Juli.
Eingang der Kündigung bei der Versicherung: bis zum 31. Mai eines Jahres -
Kündigung bei Prämienerhöhung
Bei einer Prämienerhöhung durch den Versicherer kann die Versicherung innerhalb eines Monats ab Erhalt der Verständigung gekündigt werden. Wirksam wird die Kündigung ein Monat nach dem Einlangen beim Versicherer.
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Kündigung im Schadensfall
Hat die Versicherung die Leistung nach einem Schaden abgelehnt (in der Haftpflicht auch wenn eine Leistung erbracht wurde), kann der Vertrag innerhalb eines Monats ab Leistung bzw. Ablehnung der Leistung gekündigt werden.
Heute noch Zulassen mit der VAV KFZ-Versicherung
Steigen Sie in unseren Online-Rechner ein und berechnen Sie Ihre Individuelle Prämie. Nach Abschluss erhalten Sie sofort eine elektronische Versicherungsbestätigung per Mail. Diese einfach ausdrucken - Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle in Österreich, bei der es das Kennzeichen Ihres Zulassungsbezirkes gibt, anmelden.
Sollten Sie einen reinen Versicherungswechsel gemacht haben, so hinterlegen wir Ihre Versicherungsbestätigung bei der Behörde.
Alle Informationen rund um die Zulassung finden Sie hier.