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Vom Schimmel heimgesucht: Wer zahlt den Spuk?

Schimmelbefall in den eigenen vier Wänden ist nicht nur unschön, sondern auch gesundheitsschädlich. Besonders in den feuchten Herbst- und Wintermonaten tritt Schimmel häufig auf. Doch wer kommt für die Beseitigung auf, und welche Versicherungen greifen?

Schimmel in der Mietwohnung – das müssen Sie beachten:

  • Ursache klären: Ist der Schimmel durch falsches Lüften oder Heizen entstanden, sind Mieter*innen in der Regel selbst für die Beseitigung verantwortlich. Liegen bauliche Mängel wie undichte Fenster vor, müssen Vermieter*innen handeln. Feuchtigkeitsmessgeräte für Wand und Luft können bei der Ursachenfindung hilfreich sein. 
  • Richtig reagieren: Als Mieter*in sollten Sie Ihren Vermieter/Ihre Vermieterin umgehend über den Schimmelbefall informieren. Dokumentieren Sie den Schimmelbefall schriftlich und im Idealfall mit Fotos. Das Einschalten eines Gutachters kann bei schwerem Befall sinnvoll sein.
  • Mietminderung? Mieter*innen können eine Mietminderung veranlassen, wenn der Schimmel die Wohnqualität beeinträchtigt und sie den Schimmelbefall nicht selbst verschulden. Dies sollte rechtlich geprüft werden, um Streitigkeiten zu vermeiden. 

Schimmel in der Eigentumswohnung – das müssen Sie beachten:

  • Eigenverantwortung: Im Eigenheim trägt der Eigentümer die volle Verantwortung. Es muss geklärt werden, ob der Schimmel durch bauliche Mängel oder falsches Wohnverhalten entstanden ist. 
  • Spezialisten hinzuziehen: Kleinere Schimmelflecken können selbst entfernt werden. Bei großflächigem Befall sollte ein Gutachter konsultiert werden.

Versicherungsschutz

  • VAV Eigenheimversicherung für Hausbesitzer 
    Im Eigenheim springt die Eigenheimversicherung nur dann ein, wenn der Schimmel durch versicherte Schäden entstanden ist – etwa durch Leitungswasserschäden, Sturm- oder Hagel
    schäden, die zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Normale Feuchtigkeitsschäden durch falsches Lüften oder bauliche Mängel werden nicht abgedeckt.
  • VAV Haushaltsversicherung 
    Die Haushaltsversicherung kann unter Umständen für Schäden an persönlichen Gegenständen aufkommen, die durch Schimmel unbrauchbar geworden sind, beispielsweise Möbel oder Kleidung. Wichtig: Auch hier müssen bestimmte Schadensursachen (z.B. Leitungswasserschaden) vorliegen.
  • VAV Privathaftpflichtversicherung 
    Für Mieter*innen kann die private Haftpflichtversicherung einspringen, wenn sie für den Schimmel verantwortlich gemacht werden und Schäden am Gebäude entstehen. Zum Beispiel, wenn durch unsachgemäßes Lüften ein größerer Schimmelbefall entsteht und der Vermieter Ansprüche geltend macht.

Akut-Tipps bei Schimmelbefall

  • Schnell handeln: Um die Ausbreitung zu verhindern.
  • Gut lüften: Regelmäßiges Stoßlüften, besonders in feuchten Räumen.
  • Selbst entfernen: Kleinere Flecken mit geeigneten Mitteln beseitigen.
  • Feuchtigkeit reduzieren: Luftentfeuchter verwenden.
  • Bauliche Mängel beheben: Fachmann bei Verdacht auf Schäden hinzuziehen.

Ob im Eigenheim oder in der Mietwohnung: Bei Schimmel ist schnelles Handeln gefragt. Klären Sie die Ursache und handeln Sie entsprechend, um größere Schäden und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

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