Die Hundehaftpflichtversicherung – 3 Dinge, die Sie wissen müssen!
Jeder noch so artige Vierbeiner kann mit fröhlich wedelndem Schwanz bei Freunden zuhause eine teure Vase zu Boden reißen oder einen vorbeifahrenden Radler mit lautem Gebell erschrecken und zu Sturz bringen. Deshalb ist die Hundehaftpflichtversicherung für jedes Hundeherrchen ein absolutes Muss. Sie schützt den Hundebesitzer vor finanziellen Schäden, die durch den eigenen Hund verursacht werden.
Drei Dinge, die Sie zur VAV Hundehaftpflichtversicherung wissen sollten:
1. Wer ist versichert?
In der VAV Hundehaftpflichtversicherung sind das Hundeherrchen selbst, alle Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben, Mitbesitzer des Hundes sowie nicht gewerbsmäßige Tierhüter versichert.
2. Was ist versichert?
- Schadenersatzansprüche
- Mietsachschäden
- Hüterbiss (Hüter ist nicht Hundehalter)
- Hüten fremder Hunde
- Blinden- und Rettungshunde
- Verstoß gegen Leinen-/Maulkorbpflicht
- Welpen bis zu 6 Monaten
3. Wer braucht eine Hundehaftpflichtversicherung?
Die Hundehaftpflichtversicherung ist in Österreich bereits in 6 Bundesländern verpflichtend, nämlich in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark. Per Gesetz haften aber alle Hundehalter für Schäden, welche ihr Hund verursacht. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, empfehlen wir den Abschluss einer VAV Hundehaftpflichtversicherung, auch wenn dieser gesetzlich noch nicht vorgeschrieben ist.
Sie haben noch keine Versicherung für Ihren vierbeinigen Liebling abgeschlossen? Dann nichts wie los! Holen Sie sich jetzt alle Infos zur leistungsstarken VAV Hundehaftpflichtversicherung und decken Sie Vermögens-, Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe ab.
Profitieren Sie zusätzlich von allen VAVorteilen:
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Versicherungssumme von EUR 10 Mio.
- Tägliches Kündigungsrecht
- Kein Selbstbehalt im Schadensfall
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