Richtig heizen im Winter
Die richtige Raumtemperatur ist wohl Sache der individuellen Empfindung, der Richtwert hierfür liegt allerdings bei ca. 20 Grad, denn ein Grad mehr oder weniger macht auf der Heizkostenabrechnung, die am Monatsende ins Haus flattert, einen deutlichen Unterschied. Daher lohnt es sich, genau hinzuschauen und auch zu -fühlen, wenn es um die Wärme in den eigenen vier Wänden geht.
Gerade in der Weihnachtszeit häufen sich die Ausgaben - wir geben Ihnen nützliche Tipps zum richtigen Heizen, damit Sie sich so das eine oder andere Scheinchen ersparen:
- Die Küche muss weniger geheizt werden als andere Räume. Hier reichen oft schon 18 Grad, da der Backofen und die Kochplatten mitheizen.
- Lassen Sie bei Einbruch der Dunkelheit Rollläden herunter oder ziehen Sie Ihre Jalousien zu. Somit vermeiden Sie unnötigen Wärmeverlust und bewahren die Heizenergie.
- Unbenutzte Räume brauchen weniger Heizung als jene, in denen man sich ständig aufhält. Um Schimmel an den Wänden zu vermeiden, sollten Sie aber auch in diesen die Raumtemperatur nie unter 15 Grad fallen lassen.
- Wissen Sie eigentlich was die Zahlen auf dem Thermostatventil bedeuten?
* = Frostschutz
Stufe 1: ca. 12° C
Stufe 2: ca. 16° C
Stufe 3: ca. 20° C
Stufe 4: ca. 24° C
Stufe 5: ca. 28° C
Auf eine höhere Stufe zu schalten bedeutet nicht, dass ein Raum schneller oder langsamer erwärmt wird, sondern zeigt die Aussteuerung der Höchsttemperatur an. - Richtiges Lüften ist das A und O. Statt ein Fenster über längere Zeit zu kippen, sollten sie zwei bis fünfmal täglich 15-10 Minuten lang Stoßlüften. So lagert sich keine Feuchtigkeit ab.
- Nur eine intakte Dichtung an Fenstern und Türen lässt Wärme nicht entweichen. Prüfen und füllen Sie diese ggf. mit Schaumstoff oder Silikon auf.
- Verdecken Sie keine Heizkörper mit Möbeln, Vorhängen oder Handtüchern
- Heizung ausschalten beim Verlassen der Wohnung? Auf keinen Fall. Es kostet sehr viel Energie, einen kalten Raum wieder aufzuheizen. Gleichmäßige Wärme hält die Räume warm und verhindert Schimmel.
- Vergleichen Sie regelmäßig Gas- und Stromanbieter!
PS: Heizungsanlagen gehören (sofern sich diese nicht in einem Ein - oder Zweifamilienhaus befinden, das wiederum im Eigentum des Wohnungsinhabers steht) zum Wohnungsinhalt und sind somit in der VAV Haushaltsversicherung mitversichert. Alle Infos dazu finden Sie hier.
Wir wünschen Ihnen wohlig warme Wintertage!