Details zur Bargeldablöse:
Ihnen ist ein KFZ-Schaden entstanden, der z.B. nur optisch sichtbar ist und Ihr Fahrzeug nicht in seiner Funktion beeinträchtigt? Mit der VAV Bargeldablöse können Sie sich diesen Schaden ablösen lassen und müssen Ihr KFZ nicht zwingend in die Werkstatt stellen.
Beispiel aus dem Alltag:
Ihr KFZ hat einen leichten Hagelschaden, der das Fahrzeug in seiner Funktion nicht beeinträchtigt.
Mit der Bargeldablöse der VAV garantieren wir Ihnen eine rasche Abwicklung Ihres Schadens und unmittelbare Überweisung des Ablösebetrages.
Meinung geändert?
Sollten Sie sich für eine Bargeldablöse entscheiden, im Nachhinein aber doch eine Reparatur in der Werkstatt bevorzugen, ist das auch kein Problem. Sie haben innerhalb von 6 Monaten nach Ausbezahlung der Schadenablöse die Möglichkeit, Ihren Schaden in den Fachwerkstätten unseres Partners MoDrive, reparieren zu lassen und wir tragen die Kosten für die Reparatur abzüglich der bereits an Sie ausbezahlten Schadenablöse.
Nach Erhalt Ihrer übermittelten Daten erstellt Ihnen einer unserer Experten ein unverbindliches Ablöseangebot. Bei Annahme des Angebotes wird Ihnen der Ablösebetrag sofort überwiesen!