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Wiederaufbau- oder Wiederherstellungswert
Er umfasst Aufwendungen für den Grundpreis (Anschaffungswert) des als Ersatz beschafften Fahrzeugs und die notwendigen Aufwendungen, um es in einen mit dem Vorfahrzeug identischen Erhaltungs- und Ausstattungszustand zu bringen.
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