Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung dient zur Absicherung von Unfällen in der Freizeit, welche durch die gesetzliche Sozialversicherung nicht abgesichert sind. Die Unfallversicherung deckt in der Regel Unfallkosten und Spitalgeld und soll dazu dienen, Einkommenseinbußen in Folge eines Unfalls auszugleichen (=Unfallrente) und im Todesfall Zahlungen an Hinterbliebene zu leisten.
Nächster Begriff >
Zurück zur Übersicht >