Totalschaden
Totalschaden (Haftpflichtversicherung)
Wenn die Reparaturkosten den Wert einer versicherten Sache übersteigen.
Totalschaden (Kaskoversicherung)
Wenn die Reparaturkosten zuzüglich des erzielbaren Restwertes den Marktwert, den Wiederbeschaffungswert oder den Wiederaufbauwert übersteigen.
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