Gliedertaxe
Die Gliedertaxe ist ein Begriff aus der Unfallversicherung und dient dazu, den Invaliditätsgrad einer verunfallten Person zu beurteilen. Für die oberen und unteren Gliedmaßen, Organe sowie Sinne werden Prozentsätze festgelegt, die den Invaliditätsgrad und damit die Versicherungsleistung im Falle eines (Funktions-)Verlustes bestimmen.
Weitere Details zur Gliedertaxe finden Sie hier
Nächster Begriff >
Zurück zur Übersicht >