Erstes Risiko
Bedeutet, dass ein Schaden unabhängig vom Versicherungswert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt wird. Der Teil des Schadens, der die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt, wird als zweites Risiko bezeichnet - dieses trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Ist die Versicherungssumme beispielsweise EUR 50.000 und der Schaden beträgt EUR 70.000, werden maximal EUR 50.000 ausbezahlt.
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