Diversion
Die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, auf ein förmliches Strafverfahren zu verzichten, wenn der Sachverhalt bereits hinreichend geklärt ist. Diversionsmaßnahmen sind z.B. die Zahlung eines Geldbetrages oder gemeinnützige Leistungen.
Nächster Begriff >
Zurück zur Übersicht >