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Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum im Bonus-Malus-System ist der Zeitraum zwischen 01.10. des einen und 30.09. des darauffolgenden Jahres. Haben Sie innerhalb dieses Zeitraumes einen Schaden verursacht, so erfolgt die Umreihung (+ 3 Stufen) zur nächsten Hauptfälligkeit im darauffolgenden Jahr. Ebenso erfolgt auch die Rückreihung um eine Stufe bei Schadenfreiheit.
 
Ein Beispiel zur Erklärung:
Schaden im Beobachtungszeitraum: 01.10.2018 - 30.09.2019
nächste Hauptfälligkeit 01.11.2019 -> Umreihung am 01.11.2020
nächste Hauptfälligkeit 01.01.2020 -> Umreihung am 01.01.2020
 
 
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