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Bargeldablöse

Sie haben einen Schaden, der nicht zwingend repariert werden muss? Mit der VAV Bargeldablöse haben Sie die Möglichkeit, sich anstelle einer Reparatur einen Ablösebetrag auszahlen zu lassen. 

Beispiele aus dem Alltag: 

  • KFZ: Ihr KFZ hat einen leichten Hagelschaden, der das Fahrzeug in seiner Funktion nicht beeinträchtigt. 
  • Haushalt / Eigenheim: Durch einen Wasserschaden ist ein unschöner Fleck an Ihrer Wand entstanden, der Ihre Wohnqualität nicht beeinträchtigt. Anstatt einen Malerbetrieb zu beauftragen, können Sie sich den Schaden mit Geld ablösen lassen.
 
 
 
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