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Ausfallsversicherung (Opferschutz)

Die Ausfallsversicherung (Opferschutz) schützt Sie, wenn eine Forderung vom Schädiger uneinbringlich ist.
 
Beispiel: Sie werden von einem Radfahrer am Gehsteig niedergestoßen und verletzt. Das Ihnen zugesprochene Schmerzensgeld kann der Radfahrer (Schädiger) aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht bezahlen.
 
Die VAV bietet beispielsweise im Rahmen der Rechtsschutzversicherung oder der Unfallversicherung eine Ausfallsversicherung an.
 
 
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