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Darf man eine Urne per Post versenden?

Ins Gras beißen, die Radieschen von unten betrachten, vor die Hunde gehen… Höchst kreative und teilweise etwas skurrile Beschreibungen unseres Ablebens. Und nicht nur die Beschreibung für so genanntes „Löffelabgeben“ entwickelt sich stetig weiter, auch die Art und Weise, wie wir uns bestatten lassen durchlebt diverse Trends. Besonders die Urnenbestattung trifft in der Bevölkerung auf immer größere Beliebtheit und Akzeptanz. Doch welche Regelungen gibt es hier eigentlich? Kann ich die Oma einfach auf den Kaminsims stellen? Und was passiert, wenn – Gott bewahre - die Urne beim Staubwischen auf den Boden kracht? Anlässlich der bevorstehenden Halloween-Nacht haben wir uns zu diesem etwas gruseligen Thema für Sie schlau gemacht.

Darf ich die Urne einfach so in meiner Wohnung aufstellen?
Nicht in jedem Fall! Sollten Sie in einer Mietwohnung leben, müssen Sie zuerst die Zustimmung des Vermieters bzw. Wohnungseigentümers einholen. Ob Sie es glauben oder nicht, dieser kann die Anfrage ohne Angabe von Gründen ablehnen. Erst nach erfolgter Genehmigung dürfen Sie sorgfältig nach einem schönen Plätzchen für den Urnen-Bewohner suchen. Sind Sie selbst der Eigentümer des Hauses, bedarf es keiner weiteren Zustimmung.

Wer klaut bitte eine Urne?
Was für die meisten skurril klingt ist mancherorts in Österreich zur bitteren Realität geworden. Dreiste Diebe haben sich beim Wohnungseinbruch auch an der wertvollen Urne zu schaffen gemacht und sie kurzerhand mitgenommen. Für Hinterbliebene und Freunde ist das ein schwer zu verkraftender Verlust. Ist doch der ideelle Wert unbezahlbar und damit leider auch nicht versicherbar. Die gute Nachricht, falls Sie Oma eine besonders wertvolle Urne spendiert haben: der Wert der Urne an sich gehört zum Wohnungsinhalt und ist in der Haushaltsversicherung mitversichert. Auch kein Trost? Naja, wir haben es versucht. An dieser Stelle also eine Bitte an alle potentiellen Urnen-Halunken – man möge doch die letzte Ruhe der Verstorbenen wörtlich nehmen und diese auch wirklich in RUHE ruhen lassen.

Hilfe, die tollpatschige Tante kommt!
Dieses Szenario kennen wir doch aus dem Film - die Urne knallt in Zeitlupe auf den Boden, das Porzellan zerspringt in 1000 Teile und die „Aschewolke“ breitet sich im ganzen Raum aus. Hm, was nun? Staubsauger raus und anschließend den Beutel in die Vitrine stellen? Kein besonders prickelnder Gedanke. Diese Frage können wir Ihnen leider nicht abnehmen. Allerdings haben wir gute Nachrichten hinsichtlich der Urnen an sich - die Wahrscheinlichkeit, dass diese bei einem Aufprall wirklich zerbrechen, ist äußerst gering. Sollte die Urne trotzdem mal ihren Inhalt preisgeben und das staubige Malheur geht nicht auf Ihre eigene Kappe, dann greift hier die Privathaftpflichtversicherung der oder des Übeltäters, der dieses Szenario zu verantworten hat  – vorausgesetzt diese Person hat eine solche abgeschlossen. Natürlich gilt das nur für den Sachwert der Urne, nicht für den ideellen Wert der Asche des Verstorbenen. VAV Tipp: Wenn sich also die tollpatschige Tante ankündigt, dann lieber auf Nummer sicher gehen und die Urne hinter dickem Glas deponieren.

Ihre Lieferung ist da – Urne mit menschlichen Überresten gefällig?
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In diesem Sinne, passen Sie gut auf Ihre Urne auf!
 

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