Neue motorbezogene Versicherungssteuer ab 01.10.2020
Wie Sie bereits aus einem unserer letzten Newsletter wissen, tritt ab 01.10.2020 die neue motorbezogene Versicherungssteuer für neuzugelassene PKW und Motorräder in Kraft.
Wer sich jetzt ein PS-starkes Fahrzeug mit hohen CO2-Emissionen kaufen möchte, sollte sich mit der Anmeldung besser noch beeilen.
Berechnen Sie hier das beste Datum für Ihre Erstzulassung!
Die Berechnungsgrundlage für die Steuer sieht in wenigen Tagen nämlich wie folgt aus:
- PKW
- Motorräder
- E-Fahrzeuge und Fahrzeuge, die vorwiegend für die persönliche Fortbewegung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden, sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Auch Abwarten kann sich lohnen!
Grundsätzlich gilt, je ökologischer das Fahrzeug, desto niedriger die Steuer. Die neue Regelung kann bei bestimmten Fahrzeugen mit geringeren CO2-Werten auch zu niedrigeren Steuern führen.
Klicken Sie einfach hier und berechnen Sie schnell ob es sich lohnt, noch vor dem 01.Oktober zuzulassen.
Für Ihr bestehendes Fahrzeug ändert sich nichts.
Noch keine Versicherung?
Sie haben noch keine KFZ-Versicherung für Ihr neues Fahrzeug? Berechnen Sie schnell und einfach Ihre monatliche Prämie für Ihren PKW oder Ihr Motorrad. Bei der VAV können Sie sofort abschließen und gleich losfahren.
Hier finden Sie unsere Zulassungsstellen.