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Herbstzeit ist "Sturmzeit" - Wer kommt für Schäden auf?

Ja richtig, der Herbst steht definitiv im Zeichen des Sturms, und wir sprechen hier nicht nur vom fruchtig-prickelnden Traubenmost – obwohl uns dieser von allen Arten des Sturms der Liebste ist. 

Mit der goldenen Jahreszeit beginnt auch die meteorologische Sturmsaison, also Starkwindereignisse, die mit einer Geschwindigkeit von über 60 km/h Blätter und Äste von den Bäumen fegen. Laut Statistik haben Sturmschäden in den vergangenen Jahren stark zugenommen und auch Österreich ist immer häufiger von Wetterkapriolen betroffen. 

Wer zahlt bei einem Schaden? 
Die Auswirkungen eines Sturms können fatal sein und die Schäden Millionenhöhe erreichen. Eine ausreichende Versicherung ist somit das A und O um sich selbst vor einem finanziellen Ruin zu schützen. Wer den Schaden zahlt und was versichert ist kommt ganz auf die Art der Versicherung an: 
 

  • Schäden am Gebäude selbst: 
Die Eigenheimversicherung trägt Schäden am Gebäude selbst, z. B. abgedeckte Dächer, abgefallene Schornsteine oder eingedrückte Fenster. Optische Schäden am Gebäude, z.B. Abdrücke von Hagelschlägen, die keine Beeinträchtigung der Funktion darstellen, sind in der Eigenheimversicherung bis zu der in der Produktvariante vereinbarten Versicherungssumme versichert. 
 
  • Schäden im Haushalt: 
Sollte durch einen Sturm auch Ihr Wohnungsinhalt beschädigt werden, z.B. in Folge von abgedeckten Dächern oder zerbrochenen Fensterscheiben, so greift hier die Haushaltsversicherung. Wenn Sie Mieter bzw. Eigentümer einer Wohnung aber nicht des Gebäudes sind und Schäden am Äußeren des Gebäudes entstehen, werden diese in der Regel von der Wohngebäudeversicherung gedeckt, die auf den Eigentümer des Hauses oder die Hausverwaltung läuft.
 
  • Schäden am Auto:
Mit einer Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko) sind Sie bei Schäden an Ihrem PKW durch Sturmböen über 60 km/h versichert und Ihre Reparatur- und Abschleppkosten werden übernommen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Versicherung nur zahlt, wenn sich das Fahrzeug während des Sturms nicht an einer offensichtlich gefährlichen Stelle befindet (z.B. unter einem morschen Baum).

Richtiges Verhalten im Schadenfall 
 
Sollte ein Schadenfall eintreten, befolgen Sie folgende Schritte:
  • Schnelle Schadensbegrenzung (z.B. kaputte Stellen am Dach abdecken)
  • Ausreichende Dokumentation (Fotos machen)
  • Liste der beschädigten Gegenstände sowie eine Schätzung des gesamten Schadens erstellen
  • Umgehend bei der Versicherung melden (schriftliche Schadenmeldung
 
Grundsätzlich gilt, je genauer Ihre Angaben, desto schneller kann der Schadenfall bearbeitet werden.
 
Sie haben noch keine Eigenheim- oder Haushaltsversicherung? Überlassen Sie Ihre finanzielle Sicherheit nicht dem Zufall, berechnen Sie jetzt Ihre günstige Prämie und lehnen Sie sich zurück, um sorgenfrei die goldene Jahreszeit zu genießen – vielleicht auch beim einen oder anderen Gläschen Sturm :).

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