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VAV Solarprotect
Von Experten versichert.

Perfekter Versicherungsschutz für Photovoltaik-Anlagen
Solarprotect“ wurde insbesondere für Privatbetreiber oder kleingewerbliche Betreiber von Photovoltaik-Anlagen konzipiert. Das Produkt bietet umfassenden Versicherungsschutz, der weit über die Standard-Deckungen hinausreicht und den gesamten Betriebszyklus der Solaranlage umfasst. Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche zur Photovoltaikanlage (Stromerzeugung) gehörende Teile, sowie die erforderlichen Installations- und Montagekosten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
 

Leistungen und Zusatzbausteine

  • Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche zur Photovoltaikanlage (Stromerzeugung) gehörende Teile, insbesondere bestehend aus folgenden Einzelkomponenten:

    • Einspeise- und Erzeugungszähler
    • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
    • Hausverteilerkästen (nur in Verbindung mit einem Schaden an der versicherten Photovoltaikanlage)
    • Modultragkonstruktionen
    • Montageset,  z.B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets
    • Photovoltaikmodule
    • Trafos
    • Überspannungsschutzeinrichtungen (Blitzschutz)
    • Wechselrichter
    sowie die erforderlichen Installations- und Montagekosten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
     
    Mobile und fest installierte Peripherie- und Überwachungsgeräte sind auch außerhalb des Versicherungsortes mitversichert, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen. Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie des Versicherungsnehmers montiert wurden. Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen und die Anlage muss vor der Netzeinspeisung durch einen Elektro-Fachbetrieb abgenommen werden.
     
    Deckungen ab Montagebeginn:
    • Schäden aus Einbruchdiebstahl für noch nicht montierte Teile, sofern in ordnungsgemäß versperrten Räumlichkeiten untergebracht
    • Schäden aus einfachem Diebstahl für fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände
    • Schäden aus Elementarereignissen (z.B. Blitz, Brand, Naturkatastrophen inklusive Erdbeben)
    Deckungen nach Inbetriebnahme:
    • Innere Schäden an der Anlage (z.B. Kurzschluss, Material- und Herstellungsfehler)
    • Sämtliche von außen verursachte Schäden an der Anlage
    • Als Folgeschäden mitversichert: Nebenkosten, die bei einem Schaden an der Anlage entstehen

  • Der Versicherer leistet darüber hinaus Entschädigung, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Anlage durch einen dem Grunde nach versicherten Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Hierbei ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den dadurch entstandenen Ertragsausfall.

  • Zusätzlich bis EUR 10.000,00 versichert (je Kostenart und Schadenereignis):

    • Gebäudebeschädigungen: De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für den dadurch verursachten Ertragsausfall. Hierfür beträgt die Haftzeit 1 Monat.
    • Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden: Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.
    • Schadensuchkosten: Anfallende Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren. 

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