VAV Betriebshaftpflicht
Von Experten versichert.
Weil jeder Auftrag anders ist
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Unternehmer eine absolute Notwendigkeit; die richtig gewählte Versicherungssumme bzw. der richtig gewählte Deckungsumfang minimiert das schwer kalkulierbare betriebliche Risiko bis auf die Höhe der Prämie. Jeder Auftrag ist anders und stellt so eine eigene Risikosituation dar. Unterschiedliche Anforderungen und besondere Gegebenheiten bergen Risken für den Unternehmer. Die Haftung, die er aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und/oder seines Werkvertrages zu tragen hat, ist äußerst umfangreich. Die finanziellen Folgen eines verschuldeten Schadens erreichen heute rasch existenzbedrohende Dimensionen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung der VAV bietet Ihnen finanziellen Schutz für die Abwehr/Erfüllung von privatrechtlichen Schadenersatzansprüchen/-verpflichtungen infolge eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines daraus abgeleiteten Vermögensschadens im Zuge Ihrer betrieblichen Tätigkeit. Prämienberechnungsbasis bildet der Jahresumsatz. Darüber hinaus sind in der Grunddeckung bereits viele Haftungserweiterungen eingeschlossen, die normalerweise nur gegen gesonderte Vereinbarung mitversichert sind.
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Versicherungsbedingungen
Aktuelle Bedingungen
Besondere Bedingungen- Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen
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- Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern
- Fremdenbeherbergung, Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wasserfahrzeuge
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- Gewerbsmäßige Vermietung (Verleihung)
- Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, die Fremdzwecken dienen
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- Mietsachschäden
- Nachbesserungsbegleitschäden
- Privathaftpflicht für Dienstreisen
- Putzereien und Wäschereien
- Rauchfangkehrer
- Reine Vermögensschäden (Pflichtversicherung)
- Reine Vermögensschäden
- Schäden an Fahrzeugen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
- Schadenersatzverpflichtungen nach dem Wasserrechtsgesetz
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- Veranstalter (Fremdenbeherbergung)
- Vergnügungseinrichtungen
- Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge
- Vertragshaftung
- Verwahrung von beweglichen Sachen
- Sonstige Unterlagen und Informationen