VAV Bauwesenversicherung
Von Experten versichert.
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Die Bauwesenversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zu einer Betriebs- oder Bauherrnhaftpflicht dar.
Sie ist eine Sachversicherung zum Schutz gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden an der eigenen Bauleistung. Sie kann vom Bauherrn und vom ausführenden Bauunternehmer genutzt werden.
Die Versicherung bezieht sich je nach Vereinbarung sowohl auf Schäden, die der Bauunternehmer zu tragen hat (insbesondere nach der Gefahrtragung der ÖNORM B2110), als auch auf jene Schäden, die zu Lasten des Auftraggebers gehen. Für die Leistungspflicht der Bauwesenversicherung ist es unerheblich, ob der Verursacher eindeutig zu identifizieren ist.
Als Ihr kompetenter Spezialist für Versicherungsschutz rund um den Bau bieten wir für Bauherrn die maßgeschneiderte Bau-Kombi-Versicherung an.
ÜBERBLICK
Bau-Kombi | Bauwesen | |
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Bauherrnhaftpflicht | ||
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Versicherungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung (ABBV 2007)
Ergänzende Bedingungen für die Bauversicherung (EBBV 2007)
Ergänzende Bedingungen für die erweiterte Bauwesenversicherung nach Übergabe - Extended Maintenance (EBEM 2007)
Ergänzende Bedingungen für die Mitversicherung von Altbauten oder Altbauteilen (EBAA 2007) - Sonstige Unterlagen und Informationen