Das Gebäude ist mindestens 9 Monate im Jahr bewohnt
Für unbewohnte Gebäude (das Gebäude ist nicht mindestens 9 Monate oder 270 Tage im Jahr bewohnt) gelten die folgenden Bestimmungen:
Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt in nicht ständig bewohnten Gebäuden mit oder ohne Sicherungen.
Es gilt - nur bei Einbruch-Diebstahlschäden - ein Selbstbehalt von 20 % des entschädigungspflichtigen errechneten Schadenbetrages, mindestens jedoch EUR 300,00. Bei Vorhandensein entsprechender Sicherungen und deren ordnungsgemäßer Anwendung entfällt der Selbstbehalt.
Als Sicherungen gelten:
- Bei den in das Gebäude führenden Zugängen: Holzvolltüren oder mit Blechbeschlag versehene Türen bzw. im Glasteil vergitterte Türen, versperrt mit mindestens einem Tosi-Einstemmschloss.
- Bei den in Reichhöhe befindlichen Fenstern und sonstigen Öffnungen: Eingestemmte Eisen- oder Scherengitter, Rollbalken, Rollgitter, in Schienen laufende Plastik- oder Holzrollläden, Holzläden mit Querstange und Vorhängeschloss oder Innenriege.
Durchbruchhemmende Verglasung mit entsprechenden Sicherheitsgrad, ist den unter a) und b) angeführten Sicherungen gleichgestellt.
Bargeld, Valuten, Goldmünzen, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine sowie Briefmarken- und Münzensammlungen gelten während der Zeit des Unbewohntseins als nicht versichert!
Wohnnutzfläche
Was gilt als Nutzfläche?
Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung abzüglich Wandstärke und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen). Hobbyräume sind der Nutzfläche hinzuzurechnen.
Büroräume, die in Verbindung mit der Wohnung stehen, sind hinzuzurechnen. Einrichtung und Geräte des Büros bzw. der Kanzlei oder Ordination sind im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert.
Nicht in der Wohnfläche zu berücksichtigen sind:
- Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohnzwecke geeignet sind,
- Treppen,
- offene Balkone und Terrassen,
- landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke spezifisch ausgestattete Räume (ausgenommen Büros).
Landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Räume sind im Rahmen der privaten Haushaltsversicherung nicht mitversichert. Für diese empfehlen wir den Abschluss einer entsprechenden Gewerbeversicherung.
Ausstattung Ihrer Wohnung
Gemäß dieser Kategorien berechnet sich unter Berücksichtigung der Wohnfläche/m² die Versicherungssumme für Ihre Wohnung.
Details zu den Ausstattungskategorien:
Einfach:
- gemütliche, einfachere Einrichtung, hauptsächlich selbstmontierte Möbel, teilweise wertvollere Einzelstücke (Möbel, Antiquitäten, Kunst, echte Teppiche)
- zeitgemäß gute elektronische Ausstattung z.B. PC, Notebook, Tablet, TV, Hi-Fi, Spielkonsole
- teilweise hochwertige Kleidungsstücke (Markenbekleidung)
Unterversicherungsverzicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Komfortabel:
- komfortable, solide Einrichtung - teilweise selbstmontierte Möbel und Markenmöbel, schöne Einzelstücke (Tischlermöbel, Antiquitäten, Kunst, echte Teppiche)
- hochwertigere elektronische Ausstattung (ggf. mehrerer Personen) z.B. PC, Notebook, Tablet, TV, Hi-Fi, Spielkonsole
- vorwiegend hochwertige Kleidungsstücke (Markenbekleidung)
Unterversicherungsverzicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Gehoben:
- wertvolle bzw. exklusive Einrichtung - vorwiegend Marken- bzw. Tischlermöbel, viele schöne Einzelstücke (Designermöbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, wertvolle Teppiche)
- High-End elektronische Ausstattung/Geräte
- hochwertige Kleidungsstücke (gehobene Markenbekleidung, Pelze, Maßanzüge, Modellkleider)
Unterversicherungsverzicht bis zur Höhe der Versicherungssumme
Mitversicherung von Büro, Kanzlei oder Ordinationseinrichtung
Die Einrichtung von Büros, Kanzleien und ärztlichen Ordinationen, wenn diese mit den Wohnräumen in Verbindung stehen, gilt bei entsprechender Zusatzvereinbarung im Antrag prämienfrei mitversichert.
Kanzleien von Rechtsanwälten und Notaren sowie kommerzielle Büros:
Die Einrichtung der Kanzlei einschließlich Büromaschinen ist mitversichert, soweit sie sich in der Wohnung des Versicherungsnehmers oder in Räumen befinden, die mit dieser unmittelbar in Verbindung stehen. Der Versicherer haftet jedoch nicht, wenn Sachen der Klienten oder Kunden durch einfachen Diebstahl (Art. 2, Pkt. 3.5 der Allgemeinen Bedingungen für Haushaltversicherungen ABH) entwendet werden.
Ärztliche Ordinationsräume und zahnärztliche bzw. zahntechnische Ateliers:
Die Einrichtung, Instrumente, Heilbehelfe und Medikamente sind mitversichert, soweit sie sich in der Wohnung des Versicherungsnehmers oder in Räumen befinden, die mit dieser unmittelbar in Verbindung stehen. Die zur zahnärztlichen bzw. zahntechnischen Praxis notwendigen Edelmetalle sind im Rahmen der für Bargeld bedingungsgemäß vorgesehenen Grenzbeträge mitversichert. Der Versicherer haftet jedoch nicht, wenn Sachen der Patienten durch einfachen Diebstahl (Art. 2 Pkt. 3.5 der Allgemeinen Bedingungen für Haushaltversicherungen ABH) entwendet werden. Gilt die Mitversicherung von indirekten Blitzschäden vereinbart, so umfaßt diese Haftungserweiterung keinesfalls Apparate, Maschinen und Einrichtungen, die der Ausübung eines Berufes dienen.
Besondere Arbeitgeber / Öffentlicher Dienst
Beschäftigte (aktive sowie im Ruhestand befindliche Dienstnehmer sowie deren Ehegatten/Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt) der unten angeführten Branchen bzw. Firmen sowie des öffentlichen Dienstes oder anderer staatsnaher Betriebe erhalten einen Sondernachlass.
Bei Abschluss des Vertrages werden Sie gebeten, Ihre Daten zum Beschäftigungsverhältnis anzugeben (Firma, Dienstnummer bzw. Dienststelle/Dienstort).
Öffentlicher Dienst:
- Berufsfeuerwehr
- Bezirkshauptmannschaft
- Bundesbedienstete
- Bundesheer
- Finanzen
- Gemeindebedienstete
- Justiz
- KindergärtnerInnen
- Krankenhaus
- Landesbedienstete
- LehrerInnen
- Magistratsbedienstete
- Ministerium
- Polizei
- Sanatorium
- Straßenmeisterei
- Universität
- Verkehrsbetriebe
Banken:
- Sämtliche Geldinstitute und Sparkassen
Sozialversicherungsträger:
- BVA
- Gebietskrankenkassen
- PVA
- Sozialvers. der Gewerblichen Wirtschaft
- Diverse Sozialversicherungen
Kammern:
- Arbeiterkammer
- BFI
- Bundeswirtschaftskammer
- Handelskammer
- Kammer der Gewerblichen Wirtschaft, WIFI
- Landwirtschaftskammer
- Diverse Kammern
Div. Firmenzugehörigkeit:
- ASFINAG
- BUWOG
- Caritas
- Casinos Austria
- Data-Service
- E-Werke u.ä.
- Flughafen
- Fluglinien in Österreich
- Forschungszentrum Seibersdorf
- Geschützte Werkstätten
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
- Heizbetriebe
- Joanneum- GesmbH
- Krankenhaus Management (KMB)
- Krankentransporte (Rotes Kreuz, etc.)
- Kuratorium Wiener Pensionistenheime
- Mildtätige und Kirchliche Einrichtungen
- ÖBB
- OMV
- ORF
- Post
- Telekom Austria
- T-Mobile
Ausgegliederte Betriebe des Bundes:
- Ages- Agentur f. Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
- Ages Pharm Med
- Agrarmarkt Austria
- Arbeitsmarktservice
- Austro Control GmbH
- BBG – Bundesbeschaffung Ges.m.b.H.
- BHAG – Buchhaltungsagentur des Bundes
- Börsenbeteiligungsgesellschaft mbH
- Bundesbeschaffung GmbH
- Bundesimmobilien GesmbH
- Bundesrechenzentrum GmbH
- Bundessporteinrichtungen GmbH
- Bundes-Wertpapieraufsicht
- Diplomatische Akademie
- Eisenbahn Hochleistungsstrecken AG
- Energie Controll GmbH
- Familie &
- Beruf Management GmbH
- Finanzmarktaufsichtsbehörde
- Gesundes Österreich GmbH
- IAF Service GmbH
- Immobilienmanagementgesellschaft des BundesInsolvenz-Ausfallgeld-Fonds-Service GmbH
- Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften GmbH
- Marchfeldschlösser Revitalisierungs GesmbH
- Münze Österreich AG
- Museen (Bund/Land)
- Museumsquartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH
- ÖFPZ Arsenal GmbH
- Österreich Institut GmbH
- Österreichische Bundesfinanzierungsagentur
- Österreichische Bundesforste AG
- Österreichische Donau Betriebs AG
- Österreichische Mediathek
- Österreichische Salinen AG
- Österreichische Staatsdruckerei AG
- Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal GmbH
- Telekom Austria AG
- Telekom Austria Beteiligungsgesellschaft
- Rundfunk und Telekom Regulierungs –GmbH
- SchieneninfrastrukturfinanzierungsgmbH
- Schloss Schönbrunn Kultur- und BetriebsgmbH
- Schönbrunner Tiergarten GesmbH
- Spanische Hofreitschule
- Statistik Österreich
- Theaterservice GmbH
- Theater (Bund/Land)
- Umweltbundesamt GmbH
- Verein Neustart (ehm. Bewährungshilfe)
- VIA Donau Österr. Wasserstraßen GmbH
- Wiener Zeitung GmbH
Sind Sie bereits VAV Kunde (in einer anderen Sparte als der Haushalts-Versicherung)?
Wenn Sie bestehender Kunde (und/oder Ihr Ehegatte/Lebensgefährte) in einer der angeführten Versicherungssparten sind bzw. einen Antrag für eine dieser Sparte mit Versicherungsbeginn innerhalb der nächsten 6 Monate eingereicht haben:
- KFZ-Versicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Eigenheimversicherung (nur auf anderer Risikoadresse zulässig) oder
- Unfallversicherung.
so erhalten Sie für Ihre Haushaltsversicherung einen Sondernachlass in Höhe von 10% der Prämie.
Bitte halten Sie bei Abschluss der Haushaltsversicherung Ihre bestehende Polizzennummer (aus einer anderen Sparte als der Haushalt) bzw. das Datum des Versicherungsbeginnes Ihres Antrages bereit, diese benötigen Sie zur Eingabe.
Hinweis: Der Bonus wird nur einmal gewährt und addiert sich nicht mit der Anzahl der bestehenden Verträge.
Selbstbehalt
Je höher der gewählte Selbstbehalt und damit Ihr Eigenbetrag im Schadenfall, desto niedriger ist Ihre Prämie.
Achtung: Die Mindestprämie pro Vertrag beträgt EUR 60,00 p.a. Sollte Ihre Vorteilsprämie diesen Betrag nicht übersteigen, führt die Auswahl eines Selbstbehaltes leider zu keiner weiteren Ersparnis. In diesen Fällen raten wir Ihnen vom Selbstbehalt ab.
Laufzeit: 1 Jahr
Wird der Vertrag nach Ende der Laufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann aber, nach dem ersten Jahr, jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden.
Die Prämien sind auf 1-jährige Vertrags-/Versicherungsdauer kalkuliert und beinhalten Verwaltungskosten und alle öffentlichen Abgaben (gem. Art. 4, Abs. 5 ABS). Es erfolgt keine Rückverrechnung der enthaltenen Verwaltungskosten.
Erweiterte Privathaftpflicht
Wir empfehlen Ihnen die Erweiterung der Privathaftpflichtversicherung zur Vermeidung von Deckungslücken um:
- Tätigkeitsschäden (d.h. Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von Sachen infolge Ihrer Benutzung, Beförderung oder sonstigen Tätigkeit),
- Schadenersatzansprüche von Angehörigen, ausgenommen der in der Haushaltsversicherung mitversicherten Personen
- Mietsachschäden (wenn das Mietverhältnis höchstens einen Monat aufweist, z.B. Hotelzimmer)
Erweiterung der Glasbruchversicherung
In der Grunddeckung besteht Versicherungsschutz für Gebäude-, Bild- und Möbelverglasungen der versicherten Wohnräume sowie Wandspiegel, bis zu einem Ausmaß von 5 m² pro Einzelscheibe bzw. -element. Ebenfalls mitversichert sind Kochflächen (Ceran- bzw. Induktionsflächen).
Mit diesem Baustein ist zusätzlich versichert:
- Glasbruchdeckung (ohne Quadratmeterbegrenzung)
- Scheiben aus Kunststoff oder ähnlichen Werkstoffen
- Glasbausteine (Duschkabinen)
- Aquarien
- Verglasungen von angebauten Wintergärten (Dach- und Seitenscheiben)
- Vordächer, Balkon-, Blei- und Kunstverglasungen
- Windfänge
- Geräteverglasungen
- Glas-, Gewächs- und Treibhäuser
Erweiterung des Einbruch & Diebstahl-Schutzes
- Erhöhung der Haftungsgrenzen: Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel bis EUR 5.000,00 in Möbeln unversperrt, davon freiliegend EUR 1.000,00 (Grunddeckung: EUR 2.000,00/EUR 500,00), für Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzsammlungen bis EUR 15.000,00, davon freiliegend EUR 2.500,00 (Grunddeckung: EUR 8.000,00/EUR 2.500,00)
- Kosten für Behördenwege bis EUR 1.500 (Mindestschadenhöhe EUR 3.700,00)
- Kosten für die Widerbeschaffung von Dokumenten bis EUR 1.500,00
- Telefonmissbrauch bis EUR 1.000,00
- Einfacher Diebstahl bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt. Haushaltsgegenstände bis EUR 1.000,00 / Bargeld bis EUR 150,00
- Schlossänderungskosten nach versuchtem Einbruch bis max. EUR 1.000,00
- Einbruch in Garderobekästchen bis max. EUR 1.000,00
- Psychologische Betreuung nach versuchtem oder vollbrachtem Einbruchdiebstahl, einfachem Diebstahl oder Beraubung bis max. EUR 1.000,00
Unwetter & Feuchtpaket
Mit diesem Baustein sind versicherbar:
- Erhöhung der Versicherungssumme bei Naturkatastrophen auf EUR 7.500,00 (Grunddeckung EUR 4.000,00),
- Hagelschäden an Fenster- und Rollläden
- Einschluss von Schäden durch plötzliches Ansteigen des Grundwasserspiegels aufgrund außergewöhnlicher Witterungsniederschläge
Ausfallsversicherung (Opferschutzversicherung)
Die Ausfallsversicherung (Opferschutz) deckt Schäden, die Ihnen persönlich entstanden sind, wenn der Ersatz beim Schädiger uneinbringlich ist.
Beispiel: Sie werden von einem Radfahrer am Gehsteig niedergestoßen und verletzt. Das Ihnen zugesprochene Schmerzensgeld kann der Radfahrer (Schädiger) auf Grund von Arbeitslosigkeit nicht bezahlen.
Versicherte Leistung:
- Pauschalversicherungssumme für Personenschäden: EUR 1.500.000,00
- bei Vorsatzdelikten: EUR 50.000,00
- Selbstbehalt: EUR 3.000,00 pro Schadenfall
Home Assistance
Die 24-Stunden-Notfallhilfe rund um das Wohnen.
- Handwerkerservice bis EUR 200,00 (Installateur, Schlosser, Glaser, Rohrreinigung etc.)
- Schlüsseldienstservice bis EUR 200,00
- Leihheizgerät bis EUR 300,00
- Hotelkosten bei Unbenützbarkeit der Wohnung bis EUR 100,00 pro Nacht
Es gilt die Besondere Vereinbarung zur Home Assistance in der gültigen Fassung.
Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl
Fahrräder (generell nur versperrte) sind am Versicherungsgrundstück bis max. EUR 500,00 prämienfrei mitversichert.
Sollte der Wert Ihres Fahrrades / Ihrer Fahrräder den Betrag von EUR 500,00 übersteigen, so können Sie dieses / diese bis zu einem Wert von
- EUR 750,00
- EUR 1.000,00
- EUR 1.500,00
gegen Zusatzprämie mitversichern.
Der Versicherungsschutz gilt für versperrte Fahrräder am Versicherungsgrundstück bzw. im Fahrradabstellraum.
Privathaftpflicht für nicht mitversicherte Person/en
Nicht mitversichert sind Personen, die nicht zur Familie/Partnerschaft im engeren Sinne gehören (z.B. WG-Mitglieder, Großeltern, Kinder mit eigenem Einkommen).
Hinweis: In der VAV Haushaltsversicherung ist eine Privathaftpflichtversicherung prämienfrei enthalten. In dieser sind mitversichert:
- der Versicherungsnehmer sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten und Lebensgefährten und
- Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und/oder kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen (Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, Familien- oder Studienbeihilfe / Stipendien, Ferialpraxis, Entschädigung aus Präsenz- oder Zivildienst, sowie Lehrlingsentschädigung gelten nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen).
Für diese Personen ist es daher nicht notwendig eine eigene Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Für alle anderen Personen kann über diesen Baustein eine Privathaftpflichtversicherung (Versicherungssumme EUR 2.000.000,00) abgeschlossen werden.
Gedeckt sind nicht nur Schadenersatzansprüche, die durch Personen- und Sachschäden entstehen, sondern zusätzlich auch:
- Tätigkeitsschäden (d.h. Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von Sachen infolge Ihrer Benutzung, Beförderung oder sonstigen Tätigkeit),
- Schadenersatzansprüche von Angehörigen, ausgenommen der in der Haushaltsversicherung mitversicherten Personen
- Mietsachschäden (wenn das Mietverhältnis höchstens einen Monat aufweist, z.B. Hotelzimmer)
Hundehaftpflichtversicherung
Die Versicherung erstreckt sich auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten eines Hundes (ausgenommen sind Hunderassen lt. aktueller Hunde-Ausschlussliste).
Pauschalversicherungssumme: EUR 10 Mio.
Örtlicher Geltungsbereich: weltweit
Deckungserweiterungen im Rahmen der Privathaftpflicht-Deckungen für
- Mietsachschäden
- Mietsachschäden an mobilen Gegenständen
- Nutzung als Blindenhund und Rettungshund
- Hüterbiss
- Hüten fremder Hunde
- Verstoß gegen Leinen- / Maulkorbpflicht
Für Hunderassen lt. der Hunde-Ausschlussliste 2023 erstreckt sich die Versicherung auf die Schadenersatzverpflichtungen des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten eines Hundes nur mit einem örtlichen Geltungsbereich von Europa und Mittelmeeranliegerstaaten sowie einer Pauschalversicherungssumme von EUR 2,0 Mio. Kein Versicherungsschutz besteht im Rahmen der „Besondere Vertragsbeilage Hundehaftpflicht 2023“, ausgenommen davon sind die Punkte 2 (Erweiterung versichertes Risiko), 3 (Verwandtenschäden) und 4 (Mietsachschäden).
Vertragsbeilagen:
Erhöhung des Kostenersatzes bei Naturereignissen
Mit diesem Zusatzbaustein können Sie den Versicherungsschutz bei Naturgefahren/Naturkatastrophen auf EUR 20.000,00 erhöhen (Versicherungsschutz bis EUR 7.500,00 ist bereits in der Grunddeckung enthalten).
Es besteht Versicherungsschutz bei folgenden Naturereignissen:
- Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung,
- Erdbeben,
- Lawinen (nicht Dachlawinen) und Lawinenluftdruck,
- Kanalrückstau und ansteigen des Grundwasserspiegels aufgrund außergewöhnlicher Witterung.
Liegt das Risiko in einem HORA Gebiet
Zur Überprüfung, ob Ihre Adresse in einer HORA-Zone liegt, klicken Sie bitte auf diesen Link: http://www.hora.gv.at/
Wenn Ihre Wohnadresse (Risikoadresse) in einer HORA-Zone liegt, kann der Versicherungsschutz für Naturereignisse leider nicht erhöht werden.
Hausrat studierender Kinder
Mit diesem Baustein ist versicherbar:
Der Hausrat (Wohnungsinhalt) studierender Kinder innerhalb Europas im geographischen Sinne bis EUR 12.500,00 auf 1. Risiko (sog. Außenversicherung).
Hinweis:
1. Risiko bedeutet: bis zu diesem Betrag wird vom Versicherer geleistet. Es gibt keine Unterversicherung.
E-Bike Versicherung
Das oder die E-Bikes können bis zu einer Versicherungssumme von EUR 2.500,00 kaskoversichert werden.
Die Versicherung gilt europaweit (im geographischen Sinn).
Versichert sind:
- Diebstahl, Teildiebstahl und Raub mit einem
Selbstbehalt von EUR 250,00 pro Schadenfall, - Brand (inkl. Schmorschaden), Explosion und Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen (auch Dachlawinen), Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung und Sturm).
Pferdehaftpflichtversicherung
Es können bis zu fünf Pferde versichert werden.
Deckungsumfang:
Die Versicherung erstreckt sich auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten des Pferdes.
Pauschalversicherungssumme: EUR 2.000.000,00
Örtlicher Geltungsbereich:
Europa und die Mittelmeeranliegerstaaten
Zwei Methoden zur Ermittlung Ihrer Versicherungssumme stehen zur Auswahl:
- nach Ausstattungskategorien (einfach, komfortabel oder gehoben)
oder
- individuelle Eingabe der Versicherungssumme, d.h. Sie können eine beliebige, dem Inhaltswert Ihrer Wohnung entsprechende, Summe in Euro eingeben. (Mindestversicherungssumme: EUR 16.000,00)
Ausstattungskategorie
Gemäß dieser Kategorien berechnet sich unter Berücksichtigung der Wohnfläche/m² die Versicherungssumme für Ihre Wohnung.
Einfach:
- gemütliche, einfachere Einrichtung, hauptsächlich selbstmontierte Möbel, teilweise wertvollere Einzelstücke (Möbel, Antiquitäten, Kunst, echte Teppiche)
- zeitgemäß gute elektronische Ausstattung (z.B. PC, Notebook, Tablet, TV, Hi-Fi, Spielkonsole)
- teilweise hochwertige Kleidungsstücke (Markenbekleidung)
Unterversicherungsverzicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Komfortabel:
- komfortable, solide Einrichtung, teilweise selbstmontierte Möbel und Markenmöbel, schöne Einzelstücke (Tischlermöbel, Antiquitäten, Kunst, echte Teppiche)
- hochwertigere elektronische Ausstattung (ggf. mehrerer Personen, z.B. PC, Notebook, Tablet, TV, Hi-Fi, Spielkonsole)
- vorwiegend hochwertige Kleidungsstücke (Markenbekleidung)
Unterversicherungsverzicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Gehoben:
- wertvolle bzw. exklusive Einrichtung, vorwiegend Marken- bzw. Tischlermöbel, viele schöne Einzelstücke (Designermöbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, wertvolle Teppiche)
- High-End elektronische Ausstattung/Geräte
- hochwertige Kleidungsstücke (gehobene Markenbekleidung, Pelze, Maßanzüge, Modellkleider)
Unterversicherungsverzicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Risiko der Groben Fahrlässigkeit
Wir empfehlen: Versichern Sie sich gegen das Risiko des Einwandes der "Groben Fahrlässigkeit". Gültig für alle Teilsparten der Haushaltsversicherung.
Hier einige Beispiele für Grobe Fahrlässigkeit:
- Fettbrand: während das Öl in der Pfanne am Herd erhitzt, verlassen Sie die Küche, da Ihr Kind etwas benötigt. Das Öl erhitzt sich in diesem unbeaufsichtigten Kochvorgang zu stark und beginnt zu brennen.
- Adventkranz/Christbaumbrand: Sie decken den Tisch zum Festessen und zünden die Kerzen des Adventkranzes an. Während sie in der Küche die Weihnachtsgans tranchieren, beginnen die trockenen Nadeln des Adventkranzes Feuer zu fangen.
- Wasserschaden: Sie verlassen die Wohnung obwohl die Waschmaschine in Betrieb ist. Der Zuleitungsschlauch platzt und es kommt zu einem massiven Wasserschaden in Ihrer Wohnung.
Entschädigungsleistung bis 100% der vereinbarten Versicherungssumme.
Erweiterte Glasbruchversicherung
In der Grunddeckung besteht Versicherungsschutz für Gebäude-, Bild- und Möbelverglasungen der versicherten Wohnräume sowie Wandspiegel, bis zu einem Ausmaß von 5 m² pro Einzelscheibe bzw. -element. Ebenfalls mitversichert sind Kochflächen (Ceran- bzw. Induktionsflächen).
Mit diesem Baustein ist zusätzlich versichert:
- Glasbruchdeckung (ohne Quadratmeterbegrenzung)
- Scheiben aus Kunststoff oder ähnlichen Werkstoffen
- Glasbausteine
- Aquarien
- Verglasungen von angebauten Wintergärten (Dach- und Seitenscheiben)
- Vordächer, Balkon-, Blei- und Kunstverglasungen
- Windfänge
- Geräteverglasungen
- Glas-, Gewächs- und Treibhäuser
- Duschkabinen
Terrassen- und Gartenpaket
Mitversichert sind:
- Gartengeräte und Gartenmöbel
Es gelten die angeführten Gartengeräte und Gartenmöbeln auf dem Dachboden, im Keller oder Ersatzraum bis EUR 4.000,00 versichert.
- Spielplatzeinrichtungen/Spielgerät/Trampolin
In Erweiterung gelten Spielplatzeinrichtungen/Spielgeräte/Trampoline fix montiert am versicherten Grundstück bis maximal EUR 2.000,00 im Rahmen der Feuer- und Sturmschadenversicherung subsidiär zu einer bestehenden Gebäudeversicherung mitversichert.
- Gartenhütte/Carports/Einfriedungen
In Erweiterung gelten Gartenhütte/Carports/Einfriedungen fix montiert am versicherten Grundstück bis maximal EUR 10.000,00 im Rahmen der Feuer- und Sturmschadenversicherung subsidiär zu einer bestehenden Gebäudeversicherung mitversichert.
In Erweiterung der Privathaftpflichtversicherung gelten Schadenersatzverpflichtungen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme aus dem Grundbesitz eines zur versicherten Wohnung gehörenden Gartenanteils als mitversichert. Versicherungsschutz besteht insbesondere für die Innehabung, Versorgung und Pflege dieses Gartenanteils einschließlich der auf ihm befindlichen Einrichtungen wie z. B. Kinderspielgeräte, Schwimmbecken und Gartenhäuser.
- Balkonblumen und Gefäße
In Erweiterung gelten Pflanzen und Töpfe auf Balkon und Terrasse im Rahmen der Feuer- und Sturmversicherung bis EUR 250,00 mitversichert.
- Rasenroboter
Im Rahmen der Haushaltsversicherung gilt ein Rasenroboter bis max. EUR 4.000,00 mitversichert.
Der Versicherungsschutz gilt für folgende versicherte Gefahren als vereinbart:
- Feuer-Versicherung inkl. indirekte und direkte Blitzschäden,
- Diebstahl-Versicherung und
- Sturmschaden-Versicherung
Erweiterung des Einbruch- & Diebstahl-Schutzes
- Erhöhung der Haftungsgrenzen: Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel bis EUR 5.000,00 in Möbeln unversperrt, davon freiliegend EUR 1.000,00 (Grunddeckung: EUR 2.000,00/EUR 500,00), für Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzsammlungen bis EUR 15.000,00, davon freiliegend EUR 2.500,00 (Grunddeckung: EUR 8.000,00/EUR 2.500,00)
- Kosten für die Widerbeschaffung von Dokumenten bis EUR 1.500,00
- Kosten für Behördenwege bis EUR 1.500 (Mindestschadenhöhe EUR 3.700,00)
- Telefonmissbrauch bis EUR 1.000,00
- Einfacher Diebstahl bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt. Haushaltsgegenstände bis EUR 1.000,00 / Bargeld bis EUR 150,00
- Schlossänderungskosten nach versuchtem Einbruch bis max. EUR 1.000,00
- Einbruch in Garderobekästchen bis max. EUR 1.000,00
- Psychologische Betreuung nach versuchtem oder vollbrachtem Einbruchdiebstahl, einfachem Diebstahl oder Beraubung bis max. EUR 1.000,00
Versicherungssumme für Fahrrad-/E-Bike-Diebstahl
Fahrräder/E-Bikes (generell nur versperrte) sind am Versicherungsgrundstück bis max. EUR 750,00 prämienfrei mitversichert.
Sollte der Wert Ihrer Fahrräder/E-Bikes den Betrag von EUR 750,00 übersteigen, so können Sie diese bis zu einem Wert von
- EUR 1.000,00,
- EUR 1.500,00,
- EUR 2.500,00 oder
- EUR 5.000,00
gegen eine Zusatzprämie mitversichern. Der Versicherungsschutz gilt für versperrte Fahrräder/E-Bikes am Versicherungsgrundstück bzw. Fahrradabstellraum.
Erhöhung des Kostenersatzes bei Naturereignissen
Mit diesem Zusatzbaustein können Sie den Versicherungsschutz bei Naturgefahren/Naturkatastrophen auf EUR 20.000,00 erhöhen. Folgender Versicherungsschutz ist in der Grunddeckung enthalten:
- Individuell bis EUR 5.000,00 (keine Deckung für Grundwasser),
- Exklusiv bis EUR 7.500,00,
- Top Exklusiv bis EUR 10.000,00
Es besteht Versicherungsschutz bei folgenden Naturereignissen:
- Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung,
- Erdbeben,
- Lawinen (nicht Dachlawinen) und Lawinenluftdruck,
- Kanalrückstau und plötzliches Ansteigen des Grundwasserspiegels aufgrund außergewöhnlicher Witterung.
Mitversicherung von Swimmingpools
Als versichert gelten:
- ganzjährig fix aufgestellte Schwimmbecken oder Whirlpools sowie Schwimmteiche oder Biotope auf dem versicherten Grundstück (Mindestversicherungswert des Pooles inklusive Abdeckungen und Zubehör EUR 4.000,00) bis zu einer Versicherungssumme von EUR 50.000,00.
- Schäden am Schwimmbecken/Whirlpool inklusive deren Überdachung, Abdeckung (auch Planen und Folien), Schwimmbadtechnik und Poolumrandung mitversichert. Für Schäden an Überdachungen, Abdeckungen (außer Planen und Folien), sowie Poolumrandungen besteht Versicherungsschutz bis zu max. EUR 25.000,00 im Rahmen der ausgewiesenen Versicherungssumme in Pkt. 1. Schäden an Planen und Folien sind bis zu max. EUR 5.000,00 im Rahmen der ausgewiesenen Versicherungssumme in Pkt. 1.
- Bruchschäden am Rohrsystem zum oder vom Schwimmbecken (=eigener Kreislauf).
- Wasseraustritt aus Schwimmbecken/Whirlpool ist das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus einem Pool. Schäden durch Planschwasser sind nicht mitversichert.
- Sämtliche angeschlossenen Armaturen und Einrichtungen, das sind: Pumpen, Schalt- und Steuertechnik, Poolbeleuchtung (exklusive Leuchtmittel) und Poolheizung, Gegenstrom- und Entfeuchtungsanlage, Wasseraufbereitungstechnik sowie Rohrleitungen über Erdniveau.
- Poolroboter im Rahmen der ausgewiesenen Versicherungssumme von Pkt. 1 im Wert von max. EUR 2.000,00 im Rahmen der Feuer-, Sturmschaden- und Diebstahl-Versicherung.
Haustechnik-Versicherung
Versicherungssumme auf 1. Risiko: EUR 25.000,00.
Für alle haustechnischen Anlagen, wie z.B. Installationen der Energieversorgung, Heizungsanlagen, Wasseraufbereitungs- und Alarmanlagen, Schwimmbadtechnik usw.
Keine Deckung besteht für Sonnenenergie- und Photovoltaikanlagen (Solaranlagen) über EUR 25.000,00. Selbstbehalt pro Schadenfall: EUR 50,00.
Vertragsgrundlagen: Allgemeine Bedingungen für die Haustechnik-Versicherung der VAV.
Laufzeit 1 Jahr
Wird der Vertrag nach Ende der Laufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann aber, nach dem ersten Jahr, jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden.
Die Prämien sind auf 1-jährige Vertrags-/Versicherungsdauer kalkuliert und beinhalten Verwaltungskosten und alle öffentlichen Abgaben (gem. Art. 4, Abs. 5 ABS). Es erfolgt keine Rückverrechnung der enthaltenen Verwaltungskosten.
Erweiterte Privathaftpflichtversicherung
Prämienfrei mitversichert ist eine erweiterte Privathaftpflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz ist weltweit gültig.
Versicherte Personen:
- der Versicherungsnehmer sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten und Lebensgefährten.
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und/oder kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen.
Die erweiterte Privathaftpflichtversicherung deckt nicht nur Schadenersatzansprüche, die durch Personen- und Sachschäden entstehen, sondern zusätzlich auch:
- Tätigkeitsschäden (d.h. Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von Sachen infolge Ihrer Benutzung, Beförderung oder sonstigen Tätigkeit),
- Schadenersatzansprüche von Angehörigen, ausgenommen der in der Haushaltsversicherung mitversicherten Personen
- Mietsachschäden (wenn das Mietverhältnis höchstens einen Monat aufweist, z.B. Hotelzimmer)
Hausrat von studierenden Kindern - weltweit
Versichert sind Sachen/Gegenstände von studierenden Kindern, die vorübergehend, längstens für die Studiendauer in ständig bewohnte Gebäude weltweit verbracht werden, bis zu EUR 12.500,00 auf 1. Risiko. Bei Einbruchdiestahl gilt eine Haftungsbegrenzung von 10% auf jene Begrenzungen, die für Einbruchdiebstahl gelten.
Hinweis: der Hausrat studierender Kinder ist in Europa (im geographischen Sinne) bis € 10.000,00 prämienfrei mitversichert.
Erklärung:
1. Risiko bedeutet: bis zu diesem Betrag wird vom Versicherer geleistet. Es gibt keine Unterversicherung.
Fahrrad- / E-Bike-Diebstahlversicherung
Ab einer Versicherungssumme für Fahrräder / E-Bikes von EUR 1.000,00 können Sie diese auch außerhalb des versicherten Grundstückes versichern.
Sie haben die Wahl zur Ausweitung des Geltungsbereichs auf:
- Österreich,
- Österreich und Nachbarländer,
- Europa im geographischen Sinn.
Der Versicherungsschutz für Fahrräder/E-Bikes besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn nachweislich die Fahrräder/E-Bikes zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss mit mindestens Sicherheitslevel 6 gesichert waren. Informationen zu den Sicherheitsklassen finden Sie hier.
Bei Fahrrädern erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Diebstahl des kompletten Fahrrades und auf Raub (Teilediebstahl ist nicht versichert).
Für E-Bikes erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Diebstahl, Teilediebstahl und Raub. Es gilt bei E-Bikes eine generelle Selbstbeteiligung in der Höhe von EUR 250,00 pro Schadenfall.
Weiters sind mitversichert Schäden infolge Brand (inkl. Schmorschäden), Explosion und Naturgewalten.
Cyberschutz
Assistance-Zentrale der VAV:
+43.1.525 03-6559
Cyber-Soforthilfe bei:
- Befall von Schadprogrammen
- Cyber Erpressung
- Rufschädigung (Mobbing usw.)
- unberechtigte Abmahnung
- Identitäts-Diebstahl
- E-Mail-Betrug inklusive Phishing
- Betrug durch gefälschte Webseiten, inklusive Pharming
- Verlust persönlicher Daten und Fotos
- Datensicherung/Backup (Präventionsmaßnahme)
- Copyright-Verletzungen (exkl. Torrent Download)
- Mobbing und Stalking im IT-Zusammenhang
- Daten-Löschung bei Tod des Versicherungsnehmers oder eines nahen Verwandten
- finanzielle Schäden durch den Handel bzw. Zahlung im Internet
Telefonische Beratung und Kostenübernahme bis EUR 2.000,00 bei:
- missbräuchlicher Verwendung von Kredit- und Zahlungskarten bzw. Kontobewegungen durch Dritte
- Beschädigungen von neu gekauften Sachen im Internet (innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware)
Sportzubehörpaket
Versicherungsschutz besteht für Sportgegenstände, Jagd- und Fischerei-Zubehör sowie für elektronisches Zubehör aller Art (ausgenommen Fahrräder).
Der Schutz besteht österreich- als auch europaweit:
- Am Grundstück des Versicherungsnehmers in Österreich
- Am Sportveranstaltungsort während eines offiziellen Wettbewerbs bzw. einem ganzjährigen versperrten Garderobenkästchen
- In einer Pensions- oder Hotelunterkunft im versperrten Zimmer oder einem versperrten, dafür vorgesehenen Raum
- In einem privat genutzten KFZ, vorausgesetzt die Gegenstände sind von außen nicht sichtbar verstaut
- In ordnungsgemäß versperrten Dachboxen, auf Fahrradträgern, in Anhängern (ausschließlich zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr)
Die Ersatzleistung ist je Schadenfall mit einer Höchstentschädigung von EUR 5.000,00 auf Erstes Risiko für Sportgeräte und von EUR 500,00 auf Erstes Risiko für elektronisches Sportzubehör begrenzt.
Terassen- und Gartenpaket
Mit diesem Paket ist versicherbar:
- Garten- bzw. Terrassenmöbel, Gartengeräte auf dem Dachboden, im Keller oder Ersatzraum
- Spielplatzeinrichtungen und Spielgeräte fix montiert am versicherten Grundstück bis EUR 2.000,00 im Rahmen der Feuer- und Sturmschadenversicherung
- Balkonblumen und Gefäße bis EUR 250,00 im Rahmen der Feuer- und Sturmschadenversicherung
- Gelagerte Baubestandteile, die noch nicht fix montiert sind, bis EUR 7.500,00
Risiko der groben Fahrlässigkeit
Wir empfehlen: Versichern Sie sich gegen das Risiko des Einwandes der "Groben Fahrlässigkeit". Gültig für alle Teilsparten der Haushaltsversicherung.
Hier einige Beispiele für Grobe Fahrlässigkeit:
- Fettbrand: während das Öl in der Pfanne am Herd erhitzt, verlassen Sie die Küche, da Ihr Kind etwas benötigt. Das Öl erhitzt sich in diesem unbeaufsichtigten Kochvorgang zu stark und beginnt zu brennen.
- Adventkranz/Christbaumbrand: Sie decken den Tisch zum Festessen und zünden die Kerzen des Adventkranzes an. Während sie in der Küche die Weihnachtsgans tranchieren, beginnen die trockenen Nadeln des Adventkranzes Feuer zu fangen.
- Wasserschaden: Sie verlassen die Wohnung obwohl die Waschmaschine in Betrieb ist. Der Zuleitungsschlauch platzt und es kommt zu einem massiven Wasserschaden in Ihrer Wohnung.
Entschädigungsleistung bis 100% der vereinbarten Versicherungssumme.
Haustechnikpaket / Smart Home
Haustechnikpaket
Versicherungssumme: 25.000,00
- für alle haustechnischen Anlagen, wie z.B. Installationen der Energieversorgung, Heizungsanlagen, Wasseraufbereitungs- und Alarmanlagen, Schwimmbadtechnik, usw.
- für Sonnenenergie- und Photovoltaikanlagen (Solaranlagen) bis EUR 25.000,00.
Selbstbehalt pro Schadenfall EUR 75,00.
Haustechnikpaket inkl. Smart Home
Versicherungssumme: EUR 30.000,00
- für alle haustechnischen Anlagen, wie z.B. Installationen der Energieversorgung, Heizungsanlagen, Wasseraufbereitungs- und Alarmanlagen, Schwimmbadtechnik, usw.
- für Bussysteme (Smart Home).
- für Keyless-Schließanlagen.
- für Sonnenenergie- und Photovoltaikanlagen (Solaranlagen) bis EUR 30.000,00.
Selbstbehalt pro Schadenfall EUR 75,00
Zusätzlich entfällt für Sie die 72 Stunden-Obliegenheit, wenn ein Wassermelder aktiv ist, d.h. der Hauptwasserhahn muss nicht abgedreht werden, wenn Sie länger als 72 Stunden nicht zu Hause sind.
Fahrrad/E-Bike Diebstahl
Sie haben die Wahl zur Ausweitung des Geltungsbereichs auf:
- Österreich,
- Österreich und Nachbarländer
- Europa im geographischen Sinn
Der Versicherungsschutz für Fahrräder/E-Bikes besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn nachweislich die Fahrräder/E-Bikes zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss mit einem Mindestanschaffungswert in der Höhe von EUR 30,00 gesichert waren.
Bei Fahrrädern erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Diebstahl und Raub des kompletten Fahrrades (Teilediebstahl ist nicht versichert).
Für E-Bikes erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Diebstahl, Teilediebstahl und Raub. Es gilt bei E-Bikes eine generelle Selbstbeteiligung in der Höhe von EUR 250,00 pro Schadenfall.
Weiters sind Schäden infolge Brand (inkl. Schmorschäden), Explosion und Naturgewalten mitversichert.
Katastrophendeckung
Es besteht Versicherungsschutz bei den folgenden Naturereignissen:
- Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung
- Erdbeben
- Lawinen (nicht Dachlawinen) und Lawinenluftdruck
- Kanalrückstau und plötzliches Ansteigen des Grundwasserspiegels aufgrund außergewöhnlicher Witterung
Die Höchstentschädigung beträgt max. EUR 75.000,00.
Pädagogenpaket
Der Versicherungsschutz wird für aktive Pädagogen/Lehrkräfte im öffentlichen Dienst oder an privaten Schulen bzw. Kindergärten wie folgt erweitert:
1. Mitversichert ist die Beschädigung oder das Abhandenkommen von persönlichen Sachen (z.B. Kleidung, Brille, Uhr etc.) in ursächlichem Zusammenhang mit einer Diensttätigkeit durch die Person(en), gegen die sich die Diensthandlung richtet.
Nicht versichert sind persönliche Sachen mit einem Einzelwert von mehr als EUR 350,00.
2. Mitversichert sind Schäden von in Verwahrung genommene Sachen (fremde Sachen) bis zu max. EUR 1.000,00 (subsidiär zu einer bestehenden Haftpflichtversicherung).
3. Mitversichert sind vom Versicherungsnehmer übernommene Ausrüstungsgegenstände und Bekleidung.
4. Die Versicherung gilt auch am jeweiligen Dienstort des Versicherungsnehmers innerhalb Österreichs (inklusive Dienstreisen (z.B.: Exkursionen, Schullandwochen etc.)
Exekutivpaket
Der Versicherungsschutz wird für aktive Kaderangehörige des österreichischen Bundesheeres, der Polizei, der Zollwache und des Justizvollzuges wie folgt erweitert:
1. Mitversichert ist die Beschädigung oder das Abhandenkommen von persönlichen Sachen (z.B. Kleidung, Brille, Uhr etc.) in ursächlichem Zusammenhang mit einer Diensthandlung durch die Person(en), gegen die sich die Diensthandlung richtet.
Nicht versichert sind persönliche Sachen mit einem Einzelwert von mehr als EUR 350,00.
2. Schadenersatzverpflichtungen aus der Haltung und Betreuung von Diensthunden, auch außerhalb der Dienstzeit, sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mit einer Pauschalversicherungssumme in der Höhe von EUR 2 Mio. mitversichert.
3. Mitversichert sind vom Versicherungsnehmer übernommene Ausrüstungsgegenstände und Bekleidung.
4. Die Versicherung gilt auch am jeweiligen Dienstort des Versicherungsnehmers innerhalb Österreichs (inklusive Dienstreisen)
Privathaftpflicht Plus
- Pauschalversicherungssumme EUR 30 Mio.
- weltweite Deckung
- gilt für alle Personen im Haushalt
Deckungserweiterungen im Rahmen der Privathaftpflicht-Deckungen für:
- Ausfallsversicherung
- ehrenamtliche Tätigkeiten
- Hüten fremder Hunde
- Be- und Entladungsschäden
- Sachschäden an in Verwahrung genommenen Sachen
- Umweltstörungsdeckung
- Haftpflicht für Flugmodelle/Drohnen im Geltungsbereich Europa bis EUR 1 Mio.
Mitversicherung von Elektrogeräten
Alle nachfolgenden Elektrogeräte inkl. Zubehör sind bis zu einer Versicherungssumme von EUR 3.000,00 auf 1. Risiko mitversichert.
Versicherte Sachen:
- TV-Geräte, DVD, Blue Ray Player, Hi-Fi-Systeme inkl. Surround
- PC inkl. Monitore und Drucker
- Spielkonsolen, mobile Spielkonsolen
- Navigationsgeräte, Digitalkameras, Videokameras
- elektrische Kücheneinbau – und Standgeräte
Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt EUR 150,00.
Die Versicherung gilt österreichweit.
Vertragsgrundlagen:
Allgemeine Bedingungen für die Elektrogeräteversicherung der VAV (ABEG 2023)
Erhöhung der Haftungsbegrenzungen bei Bargeld und Schmuckwerten (Top Exklusiv)
Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen ist die Haftung mit folgenden Beträgen begrenzt:
- In - auch unversperrten - Möbeln oder im Safe ohne Panzerung für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel EUR 5.000,00, davon freiliegend EUR 1.000,00.
- Für Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle , Briefmarken- und Münzensammlungen EUR 15.000,00, davon freiliegend EUR 2.500,00.
EN 1 (VSO III)
Es wird versicherungsgültig zur Kenntnis genommen, dass sich in den Versicherungsräumlichkeiten eine Kasse (Safe) befindet mit dem vom Versicherer geforderten entsprechenden Sicherheitsgrad; EN1 bzw. VSÖ III mit einem Mindestgewicht von 100 kg.
In der bezeichneten Kasse (Safe), welche ordnungsgemäß versperrt gehalten werden muss, gelten innerhalb der Gesamtversicherungssumme Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzensammlungen bis zu EUR 65.000,00 mitversichert.
Ein Einbruchdiebstahl in versperrte Geldschränke oder Mauersafes mit Hilfe richtiger Schlüssel liegt nur vor, wenn sich der Täter diese Schlüssel durch Einbruchdiebstahl in andere als die versicherten Räume eines Gebäudes oder durch Raub angeeignet hat.
Erweiterung EN 2 (VSO II)
Es wird versicherungsgültig zur Kenntnis genommen, dass sich in den Versicherungsräumlichkeiten eine Kasse (Safe) befindet mit dem vom Versicherer geforderten entsprechenden Sicherheitsgrad; EN 2 bzw. VSÖ II mit einem Mindestgewicht von 250 kg.
In der bezeichneten Kasse (Safe), welche ordnungsgemäß versperrt gehalten werden muss, gelten innerhalb der Gesamtversicherungssumme Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzensammlungen bis zu EUR 100.000,00 mitversichert.
Ein Einbruchdiebstahl in versperrte Geldschränke oder Mauersafes mit Hilfe richtiger Schlüssel liegt nur vor, wenn sich der Täter diese Schlüssel durch Einbruchdiebstahl in andere als die versicherten Räume eines Gebäudes oder durch Raub angeeignet hat.